Richtlinie für die Gewährung von Druckkostenzuschüssen für Dissertationen

Ein Mann, hemdsämlig, schägt die Doppelseite eines Magazins auf

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Zweck der Förderung

In der Satzung der FAZIT-STIFTUNG ist die Förderung der Wissenschaft fest verankert, insbesondere durch die Vergabe von Stipendien für Studium und Forschung an Hochschulen in Deutschland. Die FAZIT-STIFTUNG verfolgt dieses Ziel durch die Gewährung von Zuschüssen für den Verlagsdruck der Dissertation an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zum erfolgreichen Promotionsabschluss.

Personenkreis und Voraussetzungen

Der Druckkostenzuschuss der FAZIT-STIFTUNG setzt eine wirtschaftliche Bedürftigkeit der Antragsteller voraus. Es können sich deutsche und ausländische Promovierte mit Wohnsitz in Deutschland aller Fachrichtungen mit einer Gesamtbewertung von mindestens gut bewerben.

Die Dissertation sollte bei einem deutschen Buchverlag publiziert werden. Auch die Förderung von Open-Access-Publikationen kann beantragt werden.

Ein Verlagsvertrag sollte nicht geschlossen sein. Eine realistische Gesamtfinanzierung der veranschlagten Druckkosten wird vor Vertragsabschluss vorausgesetzt. Sollten eigene Mittel und bereits zugesagte Förderungen von Dritten oder der Familie nicht ausreichen, die veranschlagten Druckkosten zu finanzieren, kann der Differenzbetrag bis zur Höchstförderung als Druckkostenzuschuss beantragt werden.

Druckkostenzuschüsse für Dissertationen im Rahmen von Zweitpromotionen werden nicht gefördert.

Antragstellung und Korrespondenz mit der FAZIT-STIFTUNG erfolgen ausschließlich auf Deutsch.

Antragstellung und Bewerbungsfrist

Der Antrag erfolgt ausschließlich online und muss alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise umfassen, die Sie der entsprechenden Checkliste entnehmen können.

Die Antragsunterlagen können ohne Berücksichtigung von Fristen jederzeit eingereicht werden. Sie müssen rechtzeitig vor Drucklegung mit dem entsprechenden Kostenvoranschlag des Verlages eingehen, da die Förderung die Drucklegung erst ermöglichen soll.

Grundsätzlich werden Förderungszusagen nur für die Zukunft ausgesprochen.

Auswahlverfahren

Nach Eingang der Anträge prüft das Stiftungsbüro, ob sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen, und bereitet sie für die Begutachtung vor.

Anhand der Antragsunterlagen wird die Entscheidung über eine Bewilligung oder Ablehnung getroffen. Bewerbungsgespräche finden nicht statt. Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet die Geschäftsführung der FAZIT-STIFTUNG.

Vorrangig werden Anträge berücksichtigt, in denen der Antragsteller versichert, dass von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist, dass die beantragten Mittel einer finanziellen Notlage abhelfen und damit als Unterstützung für den angestrebten Abschluss unerlässlich sind.

Im Auswahlverfahren befinden sich in der Regel mehrere Anträge. Besonderer Wert bei der Auswahl wird auf ein überzeugendes Motivationsschreiben, eine allgemein verständliche Beschreibung des Themas, auf einen mindestens guten Notenspiegel, den Inhalt des Gutachtens und die Qualität der Nachweise der Bedürftigkeit gelegt. Promotionsthemen mit aktuellem Bezug sind besonders willkommen gelegt.

Prüfung und Bearbeitung vollständiger Anträge dauern bis zu acht Wochen.

Die Entscheidung über den Förderantrag wird per E-Mail mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Druckkostenzuschusses besteht nicht.

Aufgrund der Vielzahl an Förderanträgen und der begrenzten Stiftungsmittel müssen selbst erstklassige Bewerbungen abgelehnt werden. Die FAZIT-STIFTUNG gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags.

Abgelehnte Förderanträge werden zu einer erneuten Prüfung nicht zugelassen.

Leistungen

Der Druckkostenzuschuss beträgt einmalig bis zu 3.000,00 EUR. Grundlage für die Förderhöhe ist der Kostenvoranschlag des Verlages unter Berücksichtigung bereits eingeworbener und in Aussicht gestellter Finanzierungen sowie die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers, die mit der eingereichten Selbstauskunft und persönlichen Angaben nachgewiesen werden muss.

Die Höhe der Bewilligung kann reduziert werden, wenn die Annahme weiterer Druckkostenzuschüsse zu einem Überschuss der gesamten Druckkosten führt. Eine nachträgliche Erhöhung der Bewilligung ist nicht möglich.

Die Fördermittel werden direkt auf ein in Deutschland geführtes Verlagskonto überwiesen, sobald nach Erledigung des Drucks eine auf den Stipendiaten ausgestellte Rechnung vorliegt.
Die Förderung wird widerrufen, wenn der Stipendiat aufgrund anderweitiger Finanzierungen nicht mehr auf die Fördergelder der FAZIT-STIFTUNG angewiesen ist.

Die Bewilligung verfällt, wenn der Mittelabruf und die Abschlussbelege nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren bei der FAZIT-STIFTUNG eintreffen.

Pflichten der Stipendiaten

Der Stipendiat verpflichtet sich, der FAZIT-STIFTUNG umgehend per E-Mail oder auf anderem elektronischem Weg mitzuteilen, wenn weitere Fördermittel von anderer Seite für den Druck der Dissertation eingeworben wurden (Angabe von Mittelgebern und Zuschusshöhe) und legt dabei eine finale Kosten- und Finanzierungsaufstellung vor. Sollte es bei dieser Gegenüberstellung zu einem Überschuss kommen, ist der Stipendiat verpflichtet, den Restbetrag nach Aufforderung an die FAZIT-STIFTUNG zurückzuzahlen.

Mit der Drucklegung des Buches darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung der FAZIT-STIFTUNG schriftlich vorliegt und die Gesamtfinanzierung feststeht.

Auf die Förderung durch die FAZIT-STIFTUNG ist in der Publikation an geeigneter Stelle hinzuweisen.

Als Nachweis und zur Vervollständigung der Förderakte müssen nach Veröffentlichung der Forschungsarbeit die Promotionsurkunde sowie die Dissertation auf digitalem Weg eingereicht werden.

Die FAZIT-STIFTUNG behält sich vor, bei unwahren Angaben eine Förderzusage zu widerrufen und bei Verstoß gegen die dem Stipendiaten obliegenden Pflichten geleistete Zahlungen zurückzufordern.

Zum Antrag

Antrag Druckkostenzuschuss
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