Das Kuratorium ist das Willensbildungsorgan der FAZIT-STIFTUNG.
Es wacht darüber, dass die verfügbaren Mittel so eingesetzt werden, wie es dem in der Satzung niedergelegten Zweck der Stiftung entspricht.
Das Kuratorium stellt den Jahresabschluss des gesamten Konzerns fest, beschließt über die Verwendung des Ergebnisses und überwacht und entlastet die Geschäftsführung der FAZIT-STIFTUNG. Vor allem aber – und das ist seine Hauptaufgabe – sorgt das Kuratorium dafür, die wirtschaftliche und geistige Unabhängigkeit der im Konzern erscheinenden Publikationen zu sichern, eine Unternehmenspolitik zu fördern, die dem Konzern nützt, und Entwicklungen zu verhindern, die ihm schaden. Es wirkt auf diese Weise daran mit, die Voraussetzungen für eine sichere Zukunft des Konzerns zu schaffen.
Kurator der FAZIT-STIFTUNG wird man durch Zuwahl, auch Kooptation genannt. Scheidet ein Kuratoriumsmitglied aus, aus welchen Gründen auch immer, suchen sich die verbliebenen eine geeignete Persönlichkeit und wählen sie in ihr Gremium. Bei der Zuwahl muss der Kurator einen Anteil am Gesellschaftskapital der FAZIT-STIFTUNG übernehmen. Scheidet ein Kuratoriumsmitglied aus, muss der Anteil zurückgegeben werden. Die Kuratoren halten ihre Anteile also nur treuhänderisch. Sie dürfen sie nicht an andere Personen abgeben, nicht veräußern, nicht verpfänden oder sonst wie belasten.
Vorsitzender des Kuratoriums
Ulrich Wilhelm
Stv. Vorsitzender
Prof. Dr. Dr. Andreas Barner
Weitere Mitglieder
Monika Hermanns
Prof. Dr. Peter M. Huber
Prof. Dr. Renate Köcher
Prof. Dr. Jens Weidmann
Prof. Dr. Birgitta Wolff
Prof. Dr. Cornelia Woll