Richtlinie für die Förderung von Promotionsvorhaben

Zwei junge Frauen, eine davon mit Kopfhörer, konzentriert bei der Arbeit am Laptop.

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Zweck der Förderung

In der Satzung der FAZIT-STIFTUNG ist die Förderung der Wissenschaft fest verankert, insbesondere durch die Vergabe von Stipendien für Studium und Forschung an Hochschulen in Deutschland. Die FAZIT-STIFTUNG verfolgt dieses Ziel durch die Unterstützung wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen, denen ansonsten der Zugang zu diesem Berufsweg nur schwer möglich wäre. Das Stipendium dient zur Finanzierung der monatlichen Lebenshaltungskosten der Promovierenden und ermöglicht eine zügige Arbeit an der Dissertation und deren Fertigstellung.

Personenkreis und Voraussetzungen

Das Promotionsstipendium der FAZIT-STIFTUNG setzt eine wirtschaftliche Bedürftigkeit der Antragsteller voraus. Es können sich deutsche und ausländische Nachwuchswissenschaftler mit Wohnsitz in Deutschland aller Fachrichtungen mit einem Hochschulabschluss, der zur Promotion in Deutschland berechtigt, bewerben. Erwartet wird eine Abschlussnote von mindestens gut (Rechtswissenschaften mindestens vollbefriedigend).

Voraussetzung für die Promotionsförderung ist ein zügiges Studium und ein geplanter Promotionszeitraum von nicht mehr als vier Jahren. Anträge von Bewerbern, die zu Beginn der Promotion das 28. Lebensjahr überschritten haben, werden nicht berücksichtigt.

Eine Promotion kann nicht gefördert werden, wenn während des Stipendiums ein weiteres Studium oder eine Ausbildung absolviert wird.

Juristen können sich nur dann um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn sie ihr Referendariat absolviert haben oder es erst im Anschluss an die Promotion beginnen. Die Promotion darf nicht durch ein Referendariat unterbrochen werden.

Eine Promotion im Rahmen eines Medizinstudiums (Dr. med.) wird nicht unterstützt.

Zweitpromotionen und Studienvorhaben (Postdoc- oder Habilitationsvorhaben) von bereits Promovierten werden nicht gefördert.

Promovierende mit einem ausländischen Hochschulabschluss können sich bewerben, wenn sie an einer deutschen Hochschule mit Sitz im Inland zur Promotion zugelassen sind.

Eine Anschlussförderung für bereits laufende Promotionsvorhaben ist möglich. Die vorherige Inanspruchnahme eines anderen Stipendiums ist kein Ausschlusskriterium.

Antragstellung und Korrespondenz mit der FAZIT-STIFTUNG erfolgen ausschließlich auf Deutsch.

Antragstellung und Bewerbungsfrist

Der Antrag erfolgt ausschließlich online und muss alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise umfassen, die Sie der entsprechenden Checkliste entnehmen können.

Die Antragsunterlagen sollten mindestens drei Monate und frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Förderbeginn eingereicht werden.

Grundsätzlich werden Förderungszusagen nur für die Zukunft ausgesprochen.

Auswahlverfahren

Nach Eingang der Anträge prüft das Stiftungsbüro, ob sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen, und bereitet sie für die Begutachtung vor.

Anhand der Antragsunterlagen wird die Entscheidung über eine Bewilligung oder Ablehnung getroffen. Bewerbungsgespräche finden nicht statt. Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet die Geschäftsführung der FAZIT-STIFTUNG.

Vorrangig werden Anträge berücksichtigt, in denen der Antragsteller versichert, dass von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist, dass die beantragten Mittel einer finanziellen Notlage abhelfen und damit als Unterstützung für den angestrebten Abschluss unerlässlich sind.

Im Auswahlverfahren befinden sich in der Regel mehrere Anträge. Besonderer Wert bei der Auswahl wird auf ein überzeugendes Motivationsschreiben, eine allgemein verständliche Beschreibung des Themas, auf einen mindestens guten Notenspiegel, den Inhalt der Gutachten und die Qualität der Nachweise der Bedürftigkeit gelegt. Promotionsthemen mit aktuellem Bezug sind besonders willkommen.

Prüfung und Bearbeitung vollständiger Anträge dauern bis zu acht Wochen.

Die Entscheidung über den Förderantrag wird per E-Mail mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

Aufgrund der Vielzahl an Förderanträgen und der begrenzten Stiftungsmittel müssen selbst erstklassige Bewerbungen abgelehnt werden. Die FAZIT-STIFTUNG gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags.

Abgelehnte Förderanträge werden zu einer erneuten Prüfung nicht zugelassen.

Laufzeit und Stipendien

Die FAZIT-STIFTUNG gewährt Promotionsstipendien für eine Dauer bis zu 24 Monaten. Grundlage für die Förderungsdauer ist immer der von dem Promotionsbetreuer bestätigte Zeit- und Arbeitsplan.

Die Förderung endet mit der Abgabe der Dissertation. Wartezeiten und die Zeit für Prüfungs- und Veröffentlichungsvorbereitungen werden nicht finanziert.

Im Falle einer von dem Stipendiaten nicht zu verantwortenden Verzögerung des Forschungsvorhabens kann rechtzeitig vor Ende des bewilligten Stipendiums (ca. acht Wochen) ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dabei sind eine entsprechende Begründung der Verzögerung, ein Zwischenbericht zu den Fortschritten und dem augenblicklichen Stand der Dissertation, ein aktualisierter Arbeits- und Zeitplan, eine aktuelle Selbstauskunft sowie ein Bestätigungsschreiben des Promotionsbetreuers vorzulegen.

Leistungen

Das Promotionsstipendium der FAZIT-STIFTUNG dient zur Finanzierung der monatlichen Lebenshaltungskosten.

Die monatliche Förderung beträgt bis zu 1.250,00 Euro. Grundlage für die Förderhöhe ist die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers, die mit der eingereichten Selbstauskunft und persönlichen Angaben nachgewiesen werden muss.

Die zugesagten Förderraten werden jeweils zum Ende des Vormonats auf ein in Deutschland geführtes Bankkonto des Stipendiaten überwiesen.

Die Förderung endet, wenn der Stipendiat vorzeitig die Forschungsarbeit einreicht oder wenn er wegen Antritts einer Arbeitsstelle oder anderweitiger Finanzierung nicht mehr auf die Fördergelder der FAZIT-STIFTUNG angewiesen ist.

Annahme des Stipendiums

Nach Erhalt der Förderungszusage teilt der Antragsteller innerhalb von sieben Tagen per E-Mail mit, ob er das Stipendium annimmt und die Bewilligungsbedingungen akzeptiert. Im Falle einer Annahme ist zudem die eigene deutsche Bankverbindung mit IBAN mitzuteilen.

Alle Veränderungen, die für die Gewährung, die Höhe oder die Dauer des Stipendiums von Bedeutung sind, müssen der FAZIT-STIFTUNG unverzüglich mitgeteilt werden.

Pflichten der Stipendiaten

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat, zügig und dem eingereichten Zeitplan entsprechend an dem Promotionsvorhaben zu arbeiten. Sollte es wider Erwarten zu Verzögerungen kommen, wird eine zeitnahe Bekanntgabe per E-Mail oder auf anderem elektronischem Weg erwartet. Dasselbe gilt bei vorzeitiger Abgabe der Dissertation bzw. Eröffnung des Promotionsverfahrens.

Der Stipendiat hat zur Überprüfung der Arbeitsfortschritte während der Förderdauer und darüber hinaus bis zur Einreichung der geforderten Abschlussbelege (Promotionsbescheinigung und Dissertation) alle sechs Monate einen aussagekräftigen Zwischenbericht einzureichen, der auf bis zu vier Seiten über den Fortgang und den gegenwärtigen Stand des Promotionsvorhabens informiert und einen aktualisierten tabellarischen Arbeits- und Zeitplan enthält. Dieser Bericht ist vorher dem Promotionsbetreuer vorzulegen und von diesem mit Stempel zu versehen und abzuzeichnen.

Termine über den Abschluss des Promotionsverfahrens (Abgabe, Prüfung, Druck, Urkunde) sind zeitnah bekannt zu geben.

Als Nachweis und zur Vervollständigung der Förderakte müssen nach Abschluss der Prüfung die Promotionsbescheinigung (vorläufige Urkunde) sowie die Dissertation auf digitalem Weg eingereicht werden.

Auf die Förderung durch die FAZIT-STIFTUNG ist in Publikationen und in der Dissertation an geeigneter Stelle hinzuweisen.

Darüber hinaus hat der Stipendiat die Pflicht, der FAZIT-STIFTUNG jedwede Änderung in seinen finanziellen und persönlichen Verhältnissen (insbesondere Umzüge, Krankheit u. a.) umgehend in Textform zu melden. Entsprechende Nachweise sind beizufügen. Es ist möglich, dass sich aus der Überprüfung der bestehenden Förderungszusage eine Verlängerung, Unterbrechung, Verschiebung oder Reduzierung der Monatsraten ergeben kann.

Insbesondere bei Krankheit muss vom Stipendiaten zeitnah eine ärztliche Bescheinigung elektronisch eingereicht werden. Entsprechend der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben wird die FAZIT-STIFTUNG prüfen, ob der Förderzweck noch erfüllt wird, insbesondere bei Krankheiten, die länger als sechs Wochen fortdauern.

Die FAZIT-STIFTUNG behält sich vor, bei unwahren Angaben eine Förderungszusage zu widerrufen und bei Verstoß gegen die dem Stipendiaten obliegenden Pflichten die Zahlungen einzustellen sowie geleistete Zahlungen zurückzufordern. Dasselbe gilt bei Abbruch des Promotionsvorhabens, wenn nicht außergewöhnliche Gründe (z. B. Krankheit) vorliegen, ebenso bei einer langjährigen Verzögerung des Promotionsabschlusses, die der Stipendiat zu vertreten hat.

Nebentätigkeit und Hinzuverdienst

Eine Nebentätigkeit zu dem gewährten Stipendium ist grundsätzlich zulässig. Sie darf die Arbeit an der Dissertation nicht negativ beeinflussen und zehn Wochenstunden nicht überschreiten. Je nach Bedürftigkeit des Stipendiaten können Einkünfte über 556,00 EUR/mtl. netto ganz oder teilweise auf das Stipendium angerechnet werden.

Soziale Sicherung

Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis und es unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Insofern sind notwendige Versicherungen von der Stipendiatin/dem Stipendiaten selbst abzuschließen.

Steuerfreiheit

Das Stipendium kann im Rahmen der Bestimmungen des § 3 Nr. 44 EStG unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sein. Die endgültige Prüfung der Steuerfreiheit obliegt dem für die FAZIT-STIFTUNG zuständigen Finanzamt Frankfurt am Main III. Eine entsprechende Bescheinigung kann vom Finanzamt des Stipendiaten (Regelfall) oder von ihm persönlich bei diesem Finanzamt angefordert werden.

Der Stipendiat ist nach § 3 Nr. 44 EStG nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet.

Zum Antrag

Antrag Promotionsstipendium
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