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In der Satzung der FAZIT-STIFTUNG sind die Förderung von Projekten, die der Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung dienen, die Stiftung von Preisen für wissenschaftliche oder journalistische Bestleistungen, die Förderung von Universitäten, Technischen Hochschulen und Fachhochschulen sowie anerkannten Forschungsinstituten, die Förderung von Museen und von kulturellen Einrichtungen im Rhein-Main-Gebiet sowie die Förderung von Verbänden oder Vereinen der freien Wohlfahrtspflege fest verankert.
Die FAZIT-STIFTUNG vergibt Projektförderungen ausschließlich an juristische Personen (Institutionen) mit Sitz in Deutschland.
Die Projektförderung setzt einen Fehlbetrag bei der Gesamtfinanzierung des Vorhabens voraus. Es werden Einmalzahlungen zur Mit-Finanzierung von Projekten geleistet, die dem Satzungszweck entsprechen.
Antragstellung und Korrespondenz mit der FAZIT-STIFTUNG erfolgen ausschließlich auf Deutsch.
Der Antrag erfolgt ausschließlich online und muss alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise umfassen, die Sie der entsprechenden Checkliste entnehmen können.
Die Antragsunterlagen sollten mindestens drei Monate und frühestens sechs Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Grundsätzlich werden Förderungszusagen nur für die Zukunft ausgesprochen. Bereits laufende Projekte werden nicht unterstützt.
Nach Eingang der Anträge prüft das Stiftungsbüro, ob sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen, und bereitet sie für die Begutachtung vor.
Es werden nur Anträge berücksichtigt, in denen die Institution versichert, dass die beantragten Mittel zur erfolgreichen Realisierung des Projektes unerlässlich sind.
Anhand der Antragsunterlagen wird die Entscheidung über eine Bewilligung oder Ablehnung getroffen. Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet die Geschäftsführung der FAZIT-STIFTUNG.
Besonderer Wert bei der Auswahl wird auf ein überzeugendes Antragschreiben, eine allgemein verständliche Beschreibung des Projektes und dessen besondere Bedeutung gelegt.
Prüfung und Bearbeitung vollständiger Anträge dauern bis zu acht Wochen.
Die Entscheidung über den Förderantrag wird per E-Mail mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Projektförderung besteht nicht.
Aufgrund der Vielzahl an Förderanträgen und der begrenzten Stiftungsmittel müssen selbst erstklassige Projektanträge abgelehnt werden. Die FAZIT-STIFTUNG gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags.
Mehrere Förderungen an eine Institution in einem Kalenderjahr sind in Ausnahmefällen möglich.
Abgelehnte Projektanträge werden zu einer erneuten Prüfung nicht zugelassen.
Die Förderhöhe beträgt in der Regel einmalig bis zu 10.000 EUR. Grundlagen für die Förderhöhe sind die Bedeutung des Projektes, der Kosten- und Finanzierungsplan und der daraus resultierende Fehlbetrag unter Berücksichtigung bereits eingeworbener und in Aussicht gestellter Finanzierungen. Eine realistische Gesamtfinanzierung wird vorausgesetzt.
Die Höhe der Bewilligung kann reduziert werden, wenn die Annahme weiterer Finanzierungen zu einem Überschuss der gesamten Projektkosten führt. Eine nachträgliche Erhöhung der bewilligten Fördersumme ist nicht möglich.
Die Fördermittel werden auf ein in Deutschland geführtes Bankkonto der Institution überwiesen, sobald der FAZIT-STIFTUNG ein Mittelabruf per E-Mail vorliegt.
Die Förderung wird widerrufen, wenn die Institution aufgrund anderweitiger Finanzierungen nicht mehr auf die Fördergelder der FAZIT-STIFTUNG angewiesen ist.
Die Bewilligung verfällt, wenn das Projekt abgesagt wird oder der Mittelabruf und die Abschlussbelege nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Projektende bei der FAZIT-STIFTUNG eintreffen.
Die geförderte Institution verpflichtet sich, die FAZIT-STIFTUNG über den Projektverlauf unterrichtet zu halten und umgehend per E-Mail oder auf anderem elektronischem Weg mitzuteilen, wenn weitere Fördermittel von anderer Seite für das geplante Projekt eingeworben wurden (Angabe von Mittelgebern und Zuschusshöhe). In diesem Fall legt sie eine aktualisierte Kosten- und Finanzierungsaufstellung vor.
Die FAZIT-STIFTUNG hat keine Einwände gegen die Annahme weiterer Zuschüsse, unter der Voraussetzung, dass die Summe aller in Anspruch genommener Förderungen die finalen Projektkosten nicht übersteigt.
Auf die Förderung durch die FAZIT-STIFTUNG ist in Werbemitteln und Publikationen an geeigneter Stelle hinzuweisen, gern auch mit dem Logo. Die FAZIT-STIFTUNG stellt der geförderten Institution auf Anfrage ihre Wort-Bild-Marke in der erforderlichen Form rechtzeitig zur Verfügung und räumt ihr ein einmaliges, nicht-ausschließliches, auf die Laufzeit des Projekts befristetes sowie jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht ein. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Wort-Bild-Marke ist der geförderten Institution nicht gestattet.
Als Nachweis und zur Vervollständigung der Förderakte müssen nach Projektabschluss ein Verlaufsbericht, Pressestimmen (falls vorhanden) sowie die finale Einnahmen-/Ausgaben-Aufstellung auf digitalem Weg eingereicht werden. Sollte es bei dieser Gegenüberstellung zu einem Überschuss kommen, ist die Institution verpflichtet, den Restbetrag nach Aufforderung an die FAZIT-STIFTUNG zurückzuzahlen. Die FAZIT-STIFTUNG behält sich das Recht vor, die ihr vorgelegte Projektabrechnung stichprobenartig nachzuprüfen und zur Überprüfung Belege anzufordern.
Die FAZIT-STIFTUNG behält sich vor, bei unwahren Angaben eine Förderzusage zu widerrufen und bei Verstoß gegen die der Institution obliegenden Pflichten geleistete Zahlungen zurückzufordern.