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In der Satzung der FAZIT-STIFTUNG ist die Förderung der Erziehung und Volksbildung fest verankert, insbesondere durch die Vergabe von Stipendien an Personen, die eine journalistische Ausbildung absolvieren. Die FAZIT-STIFTUNG verfolgt dieses Ziel durch die Unterstützung wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen, denen ansonsten der Zugang zu diesem Berufsweg nur schwer möglich wäre. Das Stipendium dient zur Finanzierung der monatlichen Lebenshaltungskosten von Journalistenschülern zur Ausbildung an Journalistenschulen in Deutschland bzw. von Studenten an einer deutschen Hochschule im Fachbereich Journalismus, Kommunikation, Medien, Zeitungswesen und anderen vergleichbaren Studiengängen.
Das Ausbildungsstipendium der FAZIT-STIFTUNG setzt eine wirtschaftliche Bedürftigkeit der Antragsteller voraus. Es können sich deutsche und ausländische Personen mit Wohnsitz in Deutschland bewerben, die zur Journalistenausbildung bzw. zum journalistischen Hochschulstudium berechtigt sind. Erwartet wird ein mindestens guter Schul- bzw. Studienabschluss.
Journalistenschüler bzw. Studenten mit einem ausländischen Schul- bzw. Hochschulabschluss können sich bewerben, wenn sie an einer Journalistenschule mit Sitz in Deutschland zur Ausbildung bzw. an einer deutschen Hochschule mit Sitz im Inland zum journalistischen Studium zugelassen sind.
Antragstellung und Korrespondenz mit der FAZIT-STIFTUNG erfolgen ausschließlich auf Deutsch.
Der Antrag erfolgt ausschließlich online und muss alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise umfassen, die Sie der entsprechenden Checkliste entnehmen können.
Die Antragsunterlagen sollten mindestens drei Monate vor dem Beginn der Journalistenausbildung eingereicht werden.
Grundsätzlich werden Förderungszusagen nur für die Zukunft ausgesprochen.
Nach Eingang der Anträge prüft das Stiftungsbüro, ob sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen, und bereitet sie für die Begutachtung vor.
Anhand der Antragsunterlagen wird die Entscheidung über eine Bewilligung oder Ablehnung getroffen. Bewerbungsgespräche finden nicht statt. Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet die Geschäftsführung der FAZIT-STIFTUNG.
Vorrangig werden Anträge berücksichtigt, in denen der Antragsteller versichert, dass von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist, dass die beantragten Mittel einer finanziellen Notlage abhelfen und damit als Unterstützung für den angestrebten Abschluss unerlässlich sind.
Im Auswahlverfahren befinden sich in der Regel mehrere Anträge. Besonderer Wert bei der Auswahl wird auf ein überzeugendes Motivationsschreiben, auf einen mindestens guten Notenspiegel, den Inhalt des Gutachtens und die Qualität der Arbeitsproben und der Nachweise der Bedürftigkeit gelegt.
Prüfung und Bearbeitung vollständiger Anträge dauern bis zu acht Wochen.
Die Entscheidung über den Förderantrag wird per E-Mail mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Aufgrund der Vielzahl an Förderanträgen und der begrenzten Stiftungsmittel müssen selbst erstklassige Bewerbungen abgelehnt werden. Die FAZIT-STIFTUNG gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags.
Abgelehnte Förderanträge werden zu einer erneuten Prüfung nicht zugelassen.
Die FAZIT-STIFTUNG gewährt Ausbildungsstipendien für die Dauer bis zu 24 Monaten. Grundlage für die Förderdauer ist immer der tabellarische Lehrplan über die Ausbildungs- bzw. Studienzeit.
Die Förderung endet mit Abschluss der Journalistenausbildung bzw. des journalistischen Studiums.
Im Falle einer von der Stipendiatin/dem Stipendiaten nicht zu verantwortenden Verzögerung der Ausbildung kann rechtzeitig vor Ende des bewilligten Stipendiums (ca. acht Wochen) ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Dabei sind eine entsprechende Begründung der Verzögerung, ein Zwischenbericht zu den Ausbildungsfortschritten, ein aktualisierter Lehrplan sowie ein Bestätigungsschreiben der Ausbildungsleitung bzw. Studiengangsleitung vorzulegen.
Das Ausbildungsstipendium der FAZIT-STIFTUNG dient zur Finanzierung der monatlichen Lebenshaltungskosten.
Die monatliche Förderung beträgt bis zu 1.250,00 Euro. Grundlage für die Förderhöhe ist die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers, die mit der eingereichten Selbstauskunft, der geforderten Belege und persönlichen Angaben nachgewiesen werden muss.
Die zugesagten Förderraten werden jeweils zum Ende des Vormonats auf ein in Deutschland geführtes Bankkonto des Stipendiaten überwiesen.
Die Förderung endet, wenn der Stipendiat vorzeitig die Journalistenausbildung bzw. das journalistische Studium abschließt oder wenn er wegen Antritts einer Arbeitsstelle oder anderweitiger Finanzierung nicht mehr auf die Fördergelder der FAZIT-STIFTUNG angewiesen ist.
Nach Erhalt der Förderungszusage teilt der Antragsteller innerhalb von sieben Tagen per E-Mail mit, ob er das Stipendium annimmt und die Bewilligungsbedingungen akzeptiert. Im Falle einer Annahme ist zudem die eigene deutsche Bankverbindung mit IBAN mitzuteilen.
Alle Veränderungen, die für die Gewährung, die Höhe oder die Dauer des Stipendiums von Bedeutung sind, müssen der FAZIT-STIFTUNG unverzüglich mitgeteilt werden.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat, zügig und dem eingereichten Lehrplan entsprechend die journalistische Ausbildung bzw. das journalistische Studium zu absolvieren. Sollte es wider Erwarten zu Verzögerungen kommen, wird eine zeitnahe Bekanntgabe per E-Mail oder auf anderem elektronischem Weg erwartet. Dasselbe gilt bei vorzeitiger Beendigung der journalistischen Ausbildung bzw. des journalistischen Studiums.
Der Stipendiat hat zur Überprüfung der Ausbildungsfortschritte nach der Hälfte der Förderungszeit einen formlosen Zwischenbericht einzureichen, der auf bis zu zwei Seiten über den bisherigen Ausbildungsverlauf informiert. Dieser Bericht ist vorher der Schul- bzw. Studiengangsleitung vorzulegen und von dieser mit Stempel zu versehen und abzuzeichnen.
Als Nachweis und zur Vervollständigung der Förderakte müssen nach Beendigung der Journalistenausbildung / des journalistischen Studiums die Abschlusszertifikate sowie ein von dem Stipendiaten verfasster Abschlussbericht eingereicht werden.
Darüber hinaus hat der Stipendiat die Pflicht, der FAZIT-STIFTUNG jedwede Änderung in seinen finanziellen und persönlichen Verhältnissen (insbesondere Umzüge, Krankheit u. a.) umgehend in Textform zu melden. Entsprechende Nachweise sind beizufügen. Es ist möglich, dass sich aus der Überprüfung der bestehenden Förderungszusage eine Verlängerung, Unterbrechung, Verschiebung oder Reduzierung der Monatsraten ergeben kann.
Insbesondere bei Krankheit muss vom Stipendiaten zeitnah eine ärztliche Bescheinigung elektronisch eingereicht werden. Entsprechend der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben wird die FAZIT-STIFTUNG prüfen, ob der Förderzweck noch erfüllt wird, insbesondere bei Krankheiten, die länger als sechs Wochen fortdauern.
Die FAZIT-STIFTUNG behält sich vor, bei unwahren Angaben eine Förderungszusage zu widerrufen und bei Verstoß gegen die dem Stipendiaten obliegenden Pflichten die Zahlungen einzustellen sowie geleistete Zahlungen zurückzufordern. Dasselbe gilt bei Abbruch der journalistischen Ausbildung bzw. des Studiums, wenn nicht außergewöhnliche Gründe (z. B. Krankheit) vorliegen, ebenso bei einer langjährigen Verzögerung des Ausbildungsabschlusses, die der Stipendiat zu vertreten hat.
Eine Nebentätigkeit zu dem gewährten Stipendium ist grundsätzlich zulässig. Sie darf die journalistische Ausbildung / das journalistische Studium nicht negativ beeinflussen und zehn Wochenstunden nicht überschreiten. Je nach Bedürftigkeit des Stipendiaten können Einkünfte über 556,00 EUR/mtl. netto ganz oder teilweise auf das Stipendium angerechnet werden.
Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis und es unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Insofern sind notwendige Versicherungen von dem Stipendiaten selbst abzuschließen.