Richtlinie für die Gewährung von Reisekostenzuschüssen für Promotionsvorhaben

Aufnahme der Bahnhofshalle des Hauptbahnhofs Frankfurt mit Blick auf die Großwerbung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an der Glasfassade

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Zweck der Förderung

In der Satzung der FAZIT-STIFTUNG ist die Förderung der Wissenschaft fest verankert, insbesondere durch die Vergabe von Stipendien für Studium und Forschung an Hochschulen in Deutschland. Die FAZIT-STIFTUNG verfolgt dieses Ziel durch die Gewährung von Zuschüssen für Tagungsreisen und Forschungsaufenthalten (auch im Ausland) an wirtschaftlich hilfsbedürftige Promovierende.

Personenkreis und Voraussetzungen

Der Reisekostenzuschuss der FAZIT-STIFTUNG setzt eine wirtschaftliche Bedürftigkeit der Antragsteller voraus. Es können sich deutsche und ausländische Promovierende mit Wohnsitz in Deutschland aller Fachrichtungen bewerben. Erwartet wird eine Abschlussnote von mindestens gut (Rechtswissenschaften mind. vollbefriedigend).

Voraussetzung für den Reisekostenzuschuss im Rahmen einer Promotion ist ein zügiges Studium und ein geplanter Promotionszeitraum von nicht mehr als vier Jahren. Anträge von Bewerbern, die zu Beginn der Promotion das 28. Lebensjahr überschritten haben, werden nicht berücksichtigt.

Reisekosten im Rahmen von Zweitpromotionen und Studienvorhaben (Postdoc- oder Habilitationsvorhaben) von bereits Promovierten werden nicht gewährt.

Promovierende mit einem ausländischen Hochschulabschluss können sich bewerben, wenn sie an einer deutschen Hochschule mit Sitz im Inland zur Promotion zugelassen sind.

Antragstellung und Korrespondenz mit der FAZIT-STIFTUNG erfolgen ausschließlich auf Deutsch.

Als Reisekostenfinanzierung können z. B. Teilnahmegebühren (bei Konferenzen u. Ä.), Transportkosten (z. B. Flug/Bahn/Bus), Übernachtungskosten u. Ä. beantragt werden. Verpflegungskosten oder Tagegeldpauschalen werden nicht gewährt.

Antragstellung und Bewerbungsfrist

Der Antrag erfolgt ausschließlich online und muss alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise umfassen, die Sie der entsprechenden Checkliste entnehmen können.

Die Antragsunterlagen sollten spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn eingereicht werden.

Grundsätzlich werden Förderungszusagen nur für die Zukunft ausgesprochen.

Auswahlverfahren

Nach Eingang der Anträge prüft das Stiftungsbüro, ob sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen, und bereitet sie für die Begutachtung vor.

Anhand der Antragsunterlagen wird die Entscheidung über eine Bewilligung oder Ablehnung getroffen. Bewerbungsgespräche finden nicht statt. Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet die Geschäftsführung der FAZIT-STIFTUNG.

Vorrangig werden Anträge berücksichtigt, in denen der Antragsteller versichert, dass von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist, dass die beantragten Mittel einer finanziellen Notlage abhelfen und damit als Unterstützung für den angestrebten Abschluss unerlässlich sind.

Im Auswahlverfahren befinden sich in der Regel mehrere Anträge. Besonderer Wert bei der Auswahl wird auf ein überzeugendes Motivationsschreiben, die Wichtigkeit des Reisevorhabens für das angestrebte Ziel, eine allgemein verständliche Beschreibung des Themas, auf einen mindestens guten Notenspiegel, den Inhalt des Gutachtens und die Qualität der Nachweise der Bedürftigkeit gelegt.

Prüfung und Bearbeitung vollständiger Anträge dauern bis zu vier Wochen.

Die Entscheidung über den Förderantrag wird per E-Mail mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

Aufgrund der Vielzahl an Förderanträgen und der begrenzten Stiftungsmittel müssen selbst erstklassige Bewerbungen abgelehnt werden. Die FAZIT-STIFTUNG gibt grundsätzlich keine detaillierte Begründung zur Ablehnung eines Antrags.

Abgelehnte Förderanträge werden zu einer erneuten Prüfung nicht zugelassen.

Leistungen

Der Reisekostenzuschuss beträgt pro Tagungsreise oder Forschungsaufenthalt bis zu 3.000,00 EUR. Grundlage für die Förderhöhe ist der Kostenvoranschlag unter Berücksichtigung bereits eingeworbener und in Aussicht gestellter Finanzierungen sowie die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers, die mit der eingereichten Selbstauskunft und persönlichen Angaben nachgewiesen werden muss. Es ist jeweils das günstigste Reisemittel zu wählen.

Die Höhe der Bewilligung kann reduziert werden, wenn die Annahme weiterer Reisekostenzuschüsse zu einem Überschuss der gesamten Reisekosten führt. Eine nachträgliche Erhöhung der bewilligten Fördersumme ist nicht möglich.

Die Fördermittel werden auf ein in Deutschland geführtes Bankkonto des Stipendiaten überwiesen, sobald der FAZIT-STIFTUNG der Mittelabruf per E-Mail vorliegt.

Die Förderung wird widerrufen, wenn der Stipendiat aufgrund anderweitiger Finanzierungen nicht mehr auf die Fördergelder der FAZIT-STIFTUNG angewiesen ist.

Pflichten der Stipendiaten

Der Stipendiat verpflichtet sich, der FAZIT-STIFTUNG umgehend per E-Mail oder auf anderem elektronischem Weg mitzuteilen, wenn weitere Fördermittel von anderer Seite zur Finanzierung der Reisekosten eingeworben wurden (Angabe von Mittelgebern und Zuschusshöhe).

Auf die Förderung durch die FAZIT-STIFTUNG ist in Publikationen und in der Dissertation an geeigneter Stelle hinzuweisen.

Als Nachweis und zur Vervollständigung der Förderakte müssen unmittelbar nach Beendigung der Reise ein formloser Reisebericht (ein bis drei Seiten) und eine finale Kosten- und Finanzierungsaufstellung in EUR (Zweck/Betrag/Summe) mit Original-Belegen auf elektronischem Weg eingereicht werden. Sollte es bei dieser Gegenüberstellung zu einem Überschuss kommen, ist der Stipendiat verpflichtet, den Restbetrag nach Aufforderung an die FAZIT-STIFTUNG zurückzuzahlen.

Die FAZIT-STIFTUNG behält sich vor, bei unwahren Angaben eine Förderzusage zu widerrufen und bei Verstoß gegen die dem Stipendiaten obliegenden Pflichten geleistete Zahlungen zurückzufordern.

Zum Antrag

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